Wir führen Inspektionen und Wartungen an Kälteanlagen nahezu aller Typen durch, die, ab einer Kältemittelfüllmenge von 1,5 kg, lt § 22 der Kälteanlagenverordnung, ein mal jährlich verpflichtend vorgeschrieben sind. Die Standardinspektion umfasst eine Funktionsprüfung nach § 22 der KAV sowie die Reinigung des luftseitigen Kondensators und im Falle von Klimaanlagen die Reinigung und die Desinfektion der Filter der Inneneinheit.


Ihre Vorteile:

  • Erhöhte Betriebssicherheit
  • Vorbeugung von Störungen
  • Verlängerung der Lebensdauer
  • Bessere Kühlleistung
  • Energieersparnis aufgrund geringerer Laufzeiten
  • Verbesserung des Raumklimas durch die Desinfektion der Klimainneneinheiten

Falls die letzte Wartung schon länger zurückliegt oder der nächste Termin bald notwendig ist kontaktieren Sie uns entweder telefonisch oder per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! .


Folgende Informationen können nützlich sein um die Abwicklung zu beschleunigen:


  • Ihre Kundendaten: z.B. Kundennummer, Ansprechperson, Anlagenadresse, Telefonnummer.
  • Art der Kühlanlagen: z.B. Klimaanlage, Kaltwassersatz, Tiefkühlzelle, Kühlpult.
  • Anzahl der Kühlanlagen: z.B. 2 Multisplitanlagen mit je 3 Innenteilen.
  • Ihre Terminwünsche: z.B. Mitte Mai oder den exakten Tag

Falls Sie eine Wartungsvereinbarung wünschen wird normalerweise die erste Wartung inkl. Anlagenerfassung nach tatsächlichem Aufwand durchgeführt. Auf Basis der festgehaltenen Anlagen, dem notwendigen Materialeinsatz und der erforderlichen Arbeitszeit wird aufgrund Ihrer Notwendigkeiten der Preis für die gewünschte Wartungsart (Inspektion - Wartung - Vollwartung) kalkuliert und in unserer Datenbank erfasst, wodurch Sie sich nicht mehr um die Termine kümmern müssen.


Wir melden uns zum vereinbarten Zeitpunkt automatisch bei Ihnen. Zusätzlich werden Störungen bei Anlagen die mit einer Wartungsvereinbarung abgedeckt sind automatisch eine Stufe höher priorisiert und auf Wunsch auch eine definierte Reaktionszeit garantiert.

Verordnung

§ 22 der Kälte­an­lagen­ver­ordnung, Details zur ge­setz­lichen An­for­derung an Kühl­anlagen.

 

Kälteanlagenverordnung

Informationen

Für alle Fragen zu unseren Produkten und Dienstleistungen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung!

 

Ansprechpartner

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